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"Mare" Ende gut - und wer bezahlt das neue Konzept?

22. Apr.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr.

Am 28. März schrieb die Gemeinde, "Weg frei für ein neues Restaurant auf Grundstück Nr. 2196". Die Beschwerde sei vom Gericht vollumfänglich abgewiesen worden, man befinde sich nun in den finalen Vertragsverhandlungen mit einem neuen Mieter, so die Mitteilung der Gemeinde. Spannend dabei ist, dass gemäss Gemeinde "Umgestaltungsarbeiten" notwendig seien. Doch was bedeutet das genau?



Die beim Kantonsgericht eingereichte Stimmrechts-Beschwerde wurde nicht an die nächste Instanz weitergezogen und dieses Mal wartete die Gemeinde die Beschwerdefrist von 30 Tagen ab. Das war beim Kauf des Grundstückes 2196 nicht so, obwohl damals die Gemeinde in den Medien betonte, der Kauf vor Ablauf der Einsprachefrist der damaligen Beschwerde sei rechtens gewesen, was das Gericht richtigstellte. Dazu mehr im Anhang am Schluss dieses Artikels.


"In den vergangenen Monaten hat die Gemeinde Gespräche mit interessierten Betreibern geführt. Vorgesehen ist, das Restaurant und die Bar möglichst bald wieder in Betrieb zu nehmen und damit einen wichtigen Treffpunkt im Ort zurückzubringen. Das Ressort Finanzen und Wirtschaft befindet sich mit einem konkreten Interessenten in den finalen Vertragsverhandlungen", so die Mitteilung vom. 28. März der Gemeinde. Klar sei aber, ein "Mare" werde es nicht mehr geben. "Ein neues gastronomisches Konzept wird sich eigenständig positionieren und auf die Bedürfnisse Hochdorfs ausrichten." Bevor ein neues Konzept starten könne, seien nun einige Umgestaltungsmassnahmen notwendig, um den Betrieb funktional und gestalterisch auf das neue Konzept auszurichten. Bei dieser Aussage lohnt sich ein Blick zurück in die Abstimmungs-Kurzbotschaft der Gemeinde zum Kauf des Maregrundstücks. Die Controlling-Kommission schrieb dort in ihrem Bericht: "Der Gastronomiebetrieb ist gemäss Gemeinderat voll ausgestattet und funktionsfähig. Zusätzliche notwendige, grössere Investitionen sind aktuell nicht bekannt." Nun scheint es so, als eben doch Investitionen nötig sind. Wie hoch die sind und wer diese tragen muss, schreibt die Gemeinde aber nicht. Grund genug, nachzufragen.


Auf die Fragen von HochdorR, was diese Umgestaltungsmassnahmen kosten und wer diese trägt, schreibt die Gemeinde in ihrer Antwort: "Eine Umgestaltung ist abhängig vom neuen Betriebskonzept, sie ist deshalb noch nicht im Detail definiert. Es sind keine grösseren Investitionen geplant." Was "grössere Investitionen", übrigens dieselbe Wortwahl wie im Bericht der Controlling-Kommission, bedeuten, verrät die Gemeinde nicht. Immerhin verkündete sie in der oben erwähnten Mitteilung, dass "einige Umgestaltungsmassnahmen notwendig" seien. "Einige" notabene. Ende März schien die Gemeinde demnach mehr zu wissen als in ihrer Antwort vom 21. April. Auch beantwortet sie die Frage nicht, wer die Kosten trägt und auch nicht, ob die Pacht alle laufenden Kosten decken wird. Zur Erinnerung: Genau dies hat der Gemeinderat Reto Anderhub an der OV zur Abstimmung Kauf Mare-Grundstück versprochen, zudem stand es so in der Kurzbotschaft zur damaligen Abstimmung: "Im vorliegenden Fall könnten die laufenden Kosten mit der Verpachtung mehr als getragen werden." Also sogar "mehr als getragen", was letztendlich Gewinn bedeuten würde. Die laufenden Kosten wurden aber nicht beziffert, auch nicht, ob Aschreibungen neben den Zinsen mit eingerechnet werden, was sie eigentlich müssten. In derselben Kurz-Botschaft stand übrigens auch zu lesen, dass der Gemeinderat "mit Sarah Müller, die noch bis Ende Jahr das Restaurant Mühleholz in Retschwil führt, eine Absichtsvereinbarung abgeschlossen" worden sei. Wir erinnern uns: Mitte November standen die Kundinnen und Kunden vor verschlossener Türe, das Mühleholz musste unter Sarah Müller Konkurs anmelden.


Foto cb
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Man darf also gespannt sein, ob, welche Kosten und in welcher Höhe auf die Steuerzahlenen zukommen werden. HochdorfR wird genau hinschauen und am Thema dranbleiben. Allein die Zinsen auf die 2.6 Millionen Franken Kaufpreis machen rund 2000 Franken pro Monat aus. Heute schon belasten die Liegenschaften, zum Beispiel jene an der Hauptstrasse, die zudem sanierungsbedürftig sind, Budget und Rechnung der Gemeinde (HochdorfR wird noch darüber berichten). Beim Kauf Mare wurden enorme Buchgewinne versprochen. Spätestens in einem Jahr, vorausgesetzt man wird einen Pächter oder eine Pächterin finden, wird sich zeigen, ob das neue, umgebaute Restaurant eine finanzielle Belastung für die Steuerzahlenden sein wird und tatsächlich einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Zu den Vertragsverhandlungen schreibt die Gemeinde auf Anfrage: "Das Ressort Finanzen und Wirtschaft wird wieder via Website und Medienmitteilung informieren, sobald ein Vertrag unterzeichnet ist." Das sollte bald sein, denn sie schrieb schliesslich Ende März, man befinde sich in den finalen Vertragsverhandlungen mit einem neuen Mieter.


| HochdorfR



Anhang: Gericht stellte Aussagen der Gemeinde richtig

Das Kantonsgericht widersprach, dass der Kauf des Mare-Grundstücks vor Ablauf der Beschwerdefrist der eingereichten Stimmrechtsbeschwerde rechtens war. Dies hat die Gemeinde bisher nicht mittgeteilt. Das Gericht stellte klar: "Unzutreffend ist demgegenüber die Auffassung des Gemeinderats, wonach das Abstimmungsresultat in Rechtskraft erwachsen sei, weil gegen die Abstimmung keine fristgerechte Stimmrechtsbeschwerde erhoben worden sei." Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, es sei keine Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat eingegangen. Sie übersah aber die Beschwerdefrist eines bereits laufenden Verfahrens und kaufte das Grundstück vor Ablauf dieser Frist. Das Gericht betonte in seinem Urteil: "Der Beschwerdeführer beanstandet Mängel in der Kommunikation im Vorfeld der Abstimmung und in der Folge der Meinungsbildung der Stimmbevölkerung und damit ein zentrales Fundament des Abstimmungsergebnisses. Wäre die Meinungsbildung in unzulässiger Weise beeinflusst worden, hätte dies konsequenterweise auch die Unwirksamkeit des darauf beruhenden Ergebnisses zur Folge." Die öffentlichen Behauptungen, alles sei beim Kauf korrekt verlaufen, hat die Gemeinde nie richtiggestellt oder korrigiert, auch nach dem Urteil nicht. Das Gericht liess zudem auch die Argumentation der Gemeinde, die Abstimmung sei ja schliesslich schon durchgefürt worden, und daher sei nicht auf die Beschwerde einzutreten, nicht gelten. "Allerdings würde es dem Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen krass zuwiderlaufen, auf rechtzeitig erhobene Beschwerden in der Folge nicht einzutreten mit der Begründung, das Sachgeschäft sei zwischenzeitlich vollzogen worden. Auch bei bereits erfolgten Vollzugshandlungen muss eine Prüfung des vorausgehenden politischen Prozesses noch möglich sein", so das Urteil des Kantonsgerichts.


Die Gemeinde hat zudem dem Beschwerdeführer "trölerisches Verhalten", also ein absichtliches Verzögern und Eigeninteressen vorgeworden, was das Gericht ebenfalls richtiggestellt hat. "Das Vorgehen des Beschwerdeführers in der Sache war mit anderen Worten zulässig. Er hat nach wie vor ein geschütztes Interesse an der Behandlung seiner Beschwerde. Sein Vorgehen ist in diesem Sinn nicht zu beanstanden, geschweige denn - so nach Ansicht der Gemeinde - als trölerisch zu bezeichnen." Bemerkenswert war zudem, dass das Gericht dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten zurückbezahlt und damit auch diesbezüglich sein Vorgehen gestützt hat. "Von der Auferlegung amtlicher Kosten ist im vorliegenden Fal indes abzusehen, da der Beschwerdeführer mit der Stimmrechtsbeschwerde kein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgte, sondern die Wahrung politischer Rechte geltend machte. Zudem besteht ein öffentliches Interesse an der gerichtlichen Überprüfung der gemeindlichen Informationstätigkeit im Vorfeld der hier strittigen Abstimmung, zumal die Botschaft knapp ausfiel" (Urteil Kantonsgericht vom 13. Januar 2026)

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