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Warum wir über die Brauitreppe reden müssen

2. Okt.
5 Min. Lesezeit

Die Artikel von HochdorfR lösen Reaktionen aus. Das ist gut. Wie mit Vorgaben, Aussagen, Regeln, Verordnungen umgegangen wird, soll zu reden geben. Die Frage ist nun: Ist die Brauitreppe ein Riesenskandal? Nein! Ist die Brauitreppe eines der schlimmsten Beispiele im Kanton? Nein! Muss die Brauitreppe dennoch thematisiert werden? Unbedingt! Warum, erklärt HochdorfR in diesem Artikel.


Mehrere Handläufe, Markierungen der Kanten, Kontraste - ein gutes Beispiel für eine sichere Treppe. Foto ©changeamble https://changeamble.net
Mehrere Handläufe, Markierungen der Kanten, Kontraste - ein gutes Beispiel für eine sichere Treppe. Foto ©changeamble https://changeamble.net

Für eilige Leserinnen/Leser – Lesezeit 1 Minute


Die Diskussion um die Brauitreppe zeigt: Es geht nicht darum, ob jemand die Treppe persönlich als sicher, praktisch oder problematisch empfindet. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Vorgaben für hindernisfreies Bauen eingehalten wurden. Diese Vorgaben sind im Planungs- und Baugesetz sowie in der Planungs- und Bauverordnung verankert. Für ihre Einhaltung ist die Gemeinde als Bewilligungsbehörde und Baupolizei verantwortlich – und zwar auch bei eigenen Bauprojekten.


Damit wird die Brauitreppe zu mehr als einer Diskussion über eine einzelne Treppe. Wenn eine Gemeinde von privaten Bauherrschaften die Einhaltung von Vorschriften verlangt, muss sie diese Standards auch bei eigenen Bauten anwenden. Andernfalls entsteht ein problematischer Präzedenzfall. Im Mittelpunkt stehen zudem nicht die Bedürfnisse jener, die problemlos Treppen benutzen können, sondern jene von Menschen mit Körper-, Hör- oder Sehbehinderungen – aber auch von älteren Menschen. Handläufe, gut erkennbare Kanten und ausreichende Beleuchtung sind deshalb keine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern Teil eines möglichst sicheren und barrierefreien öffentlichen Raums.


Genau deshalb muss die Brauitreppe thematisiert werden, weil es um den Umgang mit Regeln, Verantwortung und Gleichbehandlung geht.


Vollständiger Artikel


Kürzlich hat ein Leser folgende Mail an HochdorfR geschrieben: "Keine Ahnung warum die Panik wegen der Treppe. Am Rock meets Country war bis in die Nacht eine Gute Sicht. Der Bau ist ja sicher nach allen Regeln der Sicherheit gebaut worden." Und ein Mitglied einer Parteileitung schrieb: "Schauen wir auf die tatsächliche Situation: Der Brauiplatz ist von der Hauptstrasse Richtung Migros erreichbar, von der Seite Lunapark eben erreichbar, von der Tiefgarage komfortabel mit dem Lift und vom Brauikreisel über einen Zugang mit Handlauf. Vor diesem Hintergrund darf man zumindest die Frage stellen, ob die Dimension des öffentlichen Aufschreis noch in einem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Sachverhalt steht." Das sind berechtigte Fragen, Hinweise. Sie zeigen aber auch, warum das Thema Brauitreppe so wichtig ist. Denn es geht nicht um subjektive Empfindungen, sondern um Vorgaben. Gerade im Bereich Bau und Baubewilligung weiss jeder und jede, der oder die bauen möchte, dass viele Vorgaben eingehalten werden müssen. Es spielt keine Rolle, ob man persönlich die Höhe des Gebäudes gut oder schön findet, wenn das zu hoch ist, schreitet das Bauamt als Baupolizei ein. Dies ist mit allen Vorgaben so und von denen gibt es sehr viele. Was ist nun, wenn die Gemeinde zwar die Einhaltung von Vorgaben verlangt, selber aber solche nicht einhält?


Ob man diese Treppe schön, elegant, praktisch oder bequem findet oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob Bauvorgaben eingehalten wurden oder nicht. Foto cb
Ob man diese Treppe schön, elegant, praktisch oder bequem findet oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob Bauvorgaben eingehalten wurden oder nicht. Foto cb

Gesetzliche Grundlage


Fährt jemand in einer 80er Zone zu schnell und wird erwischt, wird diese Person gebüsst. Es spielt keine Rolle ob diese Person der Meinung ist, das 80er-Tempolimit sei fehl am Platz und man könne dort doch problemlos schneller fahren. Irrelevant ist auch, wenn das Auto mit seinen 500 PS viel schneller fahren kann. Das Tempolimit ist eine Vorgabe, wer diese nicht einhält, kann sich über eine Busse nicht beschweren. Genau so verhält es sich mit Vorgaben im Baubereich.


Die Grundlage für diesen Fall der Brauitreppe, sowie generell aller Bauten, ist der Paragraph 157 PBG (Planungs- und Baugesetz). Dieser regelt das Thema "Behindertengerechtes Bauen". Dies wird dann detaillierter beim Paragraphen 45 der Planungs- und Bauverordnung beschrieben. Dieser Abschnitt wiederum verweist schliesslich auf die Schweizer Norm SN 521 500 gemäss Paragraph 157 Absätze 1 - 3 PBG. Diese Normen sind also gesetzlich verankert. Die Frage ist also nicht, gefällt die Treppe Herrn X oder Frau Y, sondern, sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden. Kontrollieren muss dies die Bewilligungsbehörde, also das Bauamt der Gemeinde Hochdorf. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) schreibt dazu auf Anfrage: "Liegen nach Bauausführung Mängel vor, hat die Gemeinde diesen Mängeln in ihrer Funktion als Baupolizei nachzugehen." Die Gemeinde hat also eine Funktion als "Baupolizei" und diese muss kontrollieren, nicht nur Projekte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die eigenen. Denn sonst wird es schwierig, wie der nächste Punkt verdeutlicht.


Präzedenzfall


Baut die Gemeinde einen Platz oder eine Treppe, die nicht den Vorgaben für Behindertengerechtes Bauen entspricht und korrigiert diese Mängel nicht, schafft sie einen problematischen Präzedenzfall. Wie kann sie in Zukunft als Bewilligungsbehörde und Baupolizei glaubhaft von anderen Bauherren die Einhaltung dieser Vorgaben verlangen, wenn sie selber diese nicht einhält und umsetzt? Sollte die Gemeinde hier nicht vor allem mit gutem Beispiel vorangehen? Nach dem Motto: Seht her, so baut man richtig und korrekt! Bauämter sind bekannt dafür, bei Baueingaben jedes noch so kleine Detail, welches angepasst werden muss, zu monieren. Es geht um Höhen, Abstände, Gestaltung, Stockwerke, Bepflanzungen, Anschlüsse und sehr vielem mehr. Es geht aber auch um den Paragraphen 157 PBG, ein Gesetz, also kein Wunschkonzert, sondern eine klare Vorgabe. Mit der Südi und auch bei anderen Projekten stehen nun grosse Bauvorhaben an. Schaut die Gemeinde dort auch weg, entscheidet nach eigenem Gutdünken, anstatt nach dem Gesetz? Solche Präzedenzfälle schaden dem ganzen Verfahren, welches eh schon komplex ist.


Zielgruppe


Im Artikel 45 der Planungs- und Bauverordnung steht: "Beim behindertengerechten Bauen sind namentlich die Bedürfnisse der Körper-, Hör- und Sehbehinderten zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Zugänglichkeit und die Benutzbarkeit der Bauten und Anlagen für Bewohnerinnen und Bewohner, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten." Es geht also nicht um Besuchende eines Konzertes in der Braui, die perfekt sehen, keine Einschränkungen haben und problemlos Umwege laufen oder eine Treppe benutzen können. Es geht um die im Artikel 45 beschriebene Zielgruppe. Leider braucht es Gesetze, damit man an diese Menschen denkt beim Bau, eigentlich sollte es ja selbstverständlich sein. Wenn nun ein Bauherr, eine Gemeinde Hilfestellungen wie Handläufe, Markierungen sowie eine perfekte Beleuchtung nicht umsetzt, dann stellt sich leider die Frage, wie viel Respekt man Menschen mit Körper-, Hör- und Sehbehinderungen entgegen bringt und wie deren Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wenn gesunde Menschen die Treppe nur nach ihren eigenen Bedürfnissen beurteilen, dann hat dies mit einer inklusiven Haltung absolut nichts mehr zu tun. Und auch ältere Menschen benötigen zum Beispiel Handläufe als Sicherheit. Gute Beispiele zeigen, dass auf den Handläufen sogar Informationen in Blindenschrift eingraviert wurden (siehe Foto). Das hat mit Respekt zu tun.


Informationen in Blindenschrift auf einem Handlauf. Es ist vieles möglich, wie dieses Beispiel zeigt. Leserfoto zvg
Informationen in Blindenschrift auf einem Handlauf. Es ist vieles möglich, wie dieses Beispiel zeigt. Leserfoto zvg

Das neue Projekt der Gemeinde, "Stille Pause. Herzlich willkommen", ist ein aktuelles und gutes Beispiel. Die Gemeinde schreibt dazu: "Damit sich in Hochdorf alle wohlfühlen und gerne unterwegs sind, braucht es manchmal auch ganz praktische Dinge. Eine öffentlich zugängliche Toilette gehört dazu." Das ist absolut korrekt und junge Menschen mögen diese Idee belächeln. Sie können sich aber sicher sein: Eines Tages werden sie verstehen worum es hier geht. Die Gemeinde schreibt dann weiter zu diesem Projekt: "Die Gemeinde Hochdorf nimmt die Anliegen der Bevölkerung ernst." Das ist ein sehr guter Ansatz. Leider ist die Brauitreppe kein gutes Beispiel und kein Beleg für diese Aussage. Denn auch Körper-, Hör- und Sehbehinderte sowie ältere Mehschen haben Anliegen. Zum Beispiel, sicher eine Treppe überwinden zu können. Daher sollte der Zwischentitel, den die Gemeinde beim Projekt Stille Pause schreibt, nicht nur für öffentliche Toiletten gelten und es wäre gut, sie würde sich dies als generelles Motto selber zu Herzen nehmen: "Gut unterwegs – mit einem sicheren Gefühl."


| HochdorfR


Der zuständige Gemeinderat hat Fragen zur Brauitreppe und der Einhaltung von Bauvorgaben nicht beantwortet. Siehe Artikel "Gemeinderat verweigert Antworten zur neuen Brauitreppe".

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