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Neue Brauitreppe weist relevante Sicherheitsmängel auf

12. Sept.
6 Min. Lesezeit

Die Gemeinde Hochdorf betont gerne, dass die Hindernisfreiheit ihr wichtig ist, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem neuen Bushof Ost. Beim Brauiplatz scheint dies aber kein Thema gewesen zu sein, wie Recherchen von HochdorfR zeigen. Und dies bei einem kostspieligen Vorzeigeprojekt.


Elegant aber nicht sicher: DIe Treppe auf dem neuen Brauiplatz entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Foto cb
Elegant aber nicht sicher: DIe Treppe auf dem neuen Brauiplatz entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Foto cb

Verwendete Quellen für diesen Artikel:

Beratungsstelle für Unfallverhütung ww.bfu.ch

www.swissinfo.ch "Viele öffentliche Treppen sind eigentliche Stolperfallen".


Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sterben in der Schweiz über 90 Personen an den Folgen eines Treppensturzes und dies jedes Jahr! Mehr als 50'000 verletzen sich bei Stürzen auf Treppen, die Dunkelziffer sei zudem hoch, so die BFU. Grund genug also, genau hinzuschauen, vor allem bei Treppen im öffentlichen Raum. Hierzu schreibt "Swissinfo" in einem Artikel, dass nur bei einem Drittel aller Treppen zwei Handläufe vorhanden seien, jede vierte Treppe verfüge sogar über keinen Handlauf. Zur Erklärung: Ein Handlauf ist eine griffgerechte Stange oder Leiste, an der man sich festhalten kann, um beim Gehen das Gleichgewicht zu halten. Ursachen für Treppenstürze sind gemäss BFU ungeeignete Trittverhältnisse, rutschige Bodenbeläge, fehlende Handläufe, ungenügende Kontraste und schlechte Beleuchtung. Die letzten drei treffen auf die neu erstellte, öffentliche Treppe auf dem Brauiplatz zu.


"Hindernisfreie-Architektur.ch" schreibt: "Treppen müssen für alle Personen, die sich zu Fuss bewegen, sicher nutzbar sein, auch wenn weitere Möglichkeiten für die Höhenüberwindung zur Verfügung stehen." Damit ist das Argument, man kann ja die Treppe umgehen, vom Tisch. Eine Treppe ist da, also muss diese sicher sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass Treppen und Stufen mit einer Markierung gekennzeichnet werden müssen, die sich mit einem Helligkeitskontrast vom Untergrund abhebt. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, Varianten, aber eine Treppe die Grau in Grau ist und damit die Trittkanten schlecht erkennbar sind, entspricht nicht den Vorgaben. Die Stufenvorderkanten müssen leicht erkennbar sein. Zudem müssen sich die Antritte (also die erste Stufe wenn man eine Treppe hochgeht) und die Austritte (die erste Stufe wenn man eine Treppe abwärts benützt) deutlich und kontrastreich vom restlichen Bodenbelag abheben.


Treppe oder ebene Fläche? Die Tritte auf dem Brauiplatz sind von oben kaum zu erkennen, bei schwachem Licht oder mit einer Sehbehinderung sowieso nicht. Hier fehlen eindeutig Markierungen. Foto cb
Treppe oder ebene Fläche? Die Tritte auf dem Brauiplatz sind von oben kaum zu erkennen, bei schwachem Licht oder mit einer Sehbehinderung sowieso nicht. Hier fehlen eindeutig Markierungen. Foto cb

Eine zweite, wichtige Vorgabe betrifft die schon beschriebenen Handläufe. Die Brauitreppe besitzt einen davon, angebracht an der Seite beim Aufstieg zum Brauirestaurant entlang der Mauer, also dort, wo die meisten Stufen zu überwinden sind. Ältere, unsichere Personen, das hat ein Augenschein vor Ort gezeigt, müssen also ausgerechnet den längsten Abschnitt der Treppe benützen, damit sie sich dank des Handlaufes sicher fühlen können. Handläufe müssen aber immer beidseitig angebracht werden, zudem sind bei grossen Treppenbreiten zusätzliche Handläufe anzubringen. "Treppensicherheit.ch" schreibt dazu: "Bei Treppenbreiten von über 5 m sind zusätzliche Handläufe anzubringen." Zu den Handläufen gibt es eine Vielzahl von klaren Vorgaben bezüglich Höhe und Anbringung, die zusätzlich beachtet werden müssen. Ein einziger Handlauf für eine so breite Treppe ist laut Vorgaben aber nicht ausreichend. Vor allem für Menschen, die zu Fuss unsicher sind, ist ein Handlauf eine sehr wichtige und nützliche Hilfe, eine Unterstützung, ein entscheidender Punkt wie die Fachstellen auf Nachfrage betonen.



Mehrere Handläufe, Markierungen der Kanten, Kontraste - so muss eine sichere Treppe gestaltet sein. Foto ©changeamble https://changeamble.net


Das dritte, wichtige Thema betrifft die Beleuchtung. "Die Vorgabe der SIA 500, wonach die Anordnung der natürlichen und künstlichen Lichtquellen eine sichere Wegführung gewährleisten und Blendungen, Spiegelungen und Reflexe die Orientierung nicht beeinträchtigen dürfen, ist auf Treppen aus Gründen der Sicherheit besonders zu achten" (hindernisfreie-architektur.ch). Einfach formuliert: Treppen müssen gut ausgeleuchtet sein, damit auch ältere Personen oder Personen mit eingeschränkter Sicht diese erkennen können. Auf dem Brauiplatz sind drei Leuchten bei den Bäumen angebracht, deren Licht die Treppe zum Teil kaum erreichen, eine andere Lichtquelle für die Treppe im Bereich Sitzplätze bei den Bäumen ist nicht vorhanden. Lediglich die Treppe an der Seite Brauirestaurant ist ausgeleuchtet. Beim Augenschein in der Dunkelheit war deutlich erkennbar, dass insbesondere der breite Treppenbereich deutlich schwächer ausgeleuchtet ist als der Aufgang entlang der Mauer. Ob die Anforderungen an eine ausreichende, gleichmässige und blendfreie Beleuchtung erfüllt sind, ist zu bezweifeln und müsste durch eine lichttechnische Messung überprüft werden. So oder so ist der Unterschied zwischen dem beleuchteten Treppenabschnitt beim Aufgang Restaurant und dem Rest der Treppe gross und deutlich zu erkennen.


Die Beleuchtung sorgt für eine schöne Stimmung, nicht aber für eine perfekte Ausleuchtung der Treppe. Der Unterschied zur beleuchteten Treppe hinten an der Mauer ist deutlich zu erkennen. Foto cb
Die Beleuchtung sorgt für eine schöne Stimmung, nicht aber für eine perfekte Ausleuchtung der Treppe. Der Unterschied zur beleuchteten Treppe hinten an der Mauer ist deutlich zu erkennen. Foto cb

Und als ob all diese Themen nicht schon genügen würden, gibt es einen weiteren Aspekt bei der Brauitreppe, welcher Fragen aufwirft. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen einer Treppe und einem Treppenweg. Letzterer ist flacher, also mit weniger Neigung, eine Mischform zwischen Rampe und Treppe, also ungefähr so wie der untere Abschnitt entlang der Mauer beim Brauirestaurant. Die Treppe ist an dieser Stelle demnach eine Kombination, unten eine Art Treppenweg, oben eine Treppe. Das mag kleinlich tönen, aber auch hier gibt es halt Vorgaben durch die BFU, welche Steigungsverhältnisse, Schrittmassformel und Auftrittstiefe betreffen. Die Schrittmassregel sichert hierbei ein ergonomisches und damit sicheres Gehen. Der Hintergrund: Wenn die Länge von Stufen zu Schritten führen, die sich unnatürlich anfühlen, können diese stolperanfällig sein. Ob diese Gestaltung also den Vorgaben entspricht und die Schrittmassregel (Schrittmassformel) einhält, müsste ebenfalls überprüft werden. Auch hier geht es darum, Unfälle zu verhüten. Unwichtig sind diese Vorgaben mit Formeln, Massen, Berechnungen, Normen und mehr daher nicht.


Unten ein Treppenweg, oben eine Treppe. Sieht gut aus, aber auch hierfür gibt es Vorgaben, die der Sicherheit dienen. Und nur hier gibt es einen Handlauf, ausgerechnet dort, wo der längste Treppenabschnitt ist. Foto cb
Unten ein Treppenweg, oben eine Treppe. Sieht gut aus, aber auch hierfür gibt es Vorgaben, die der Sicherheit dienen. Und nur hier gibt es einen Handlauf, ausgerechnet dort, wo der längste Treppenabschnitt ist. Foto cb

Es gibt nun ein einziges, mögliches Argument für die aktuelle Gestaltung der Treppe auf dem Brauiplatz: Die Ästhetik. Dies kann man aber beim Thema Sicherheit nicht gelten lassen. Sicherheit muss vorgehen und die Vorgaben von "Hindernisfrei bauen" oder "BFU" sind nicht einfach zum Spass formuliert worden, sie möchten Unfälle verhindern und einen hindernisfreien Zugang ermöglichen. Vor allem bei einer öffentlichen Treppe muss dies das Mindeste sein. Für einen tatsächlich hindernisfreien Zugang gibt es zudem noch mehr zu beachten. Zum Beispiel die Signalisation als Wegführung für Rollstuhlfahrende sowie die Prüfung, ob taktil-visuelle Aufmerksamkeitsfelder oder Schikanen erforderlich sind, um Treppenstürze zu vermeiden, wie "Hindernisfreie Architektur"schreibt. Dies vor allem dann, wenn ein Weg geradlinig in eine Treppe übergeht, also so wie auf dem Brauiplatz wenn man von oben die Treppe benützt. Hier geht es vor allem um Personen mit Seheinschränkungen oder Sehbehinderungen. Die Wegführung muss baulich so gestaltet sein, dass Treppen auffindbar, vor allem aber erkennbar sind.


Nach Konzerten, Anlässen oder Aufführungen im Brauizentrum wird diese Treppe von sehr vielen Besuchenden jeden Alters benutzt, die Gefahr ist also vorhanden und ästhetische Gründe dürfen hier nicht über Sicherheitsvorgaben stehen, vor allem nicht im Zusammenhang mit einem Kulturzentrum, welches von sehr vielen Menschen besucht wird. Die Frage, warum Handläufe und Markierungen fehlen, hat HochdorfR der Gemeinde nicht gestellt. Dass bei einem Projekt der Gemeinde in einem öffentlichen Raum die Vorgaben nicht umgesetzt worden sind, ist bedenklich genug. Hindernisfreiheit und Sicherheit sind nämlich auch bei zukünftigen Bauprojekten der Gemeinde wichtige Themen, so beim ganzen Südiprojekt wie auch bei geplanten Bushof Ost, wo die Gemeinde das Thema Hindernisfreiheit immer wieder in den Vordergrund stellt. Warum die Verantwortlichen für das Projekt Brauiplatz, welche notabene auch für den Bushof Ost und das Südiareal zuständig sind, die Vorgaben für Sicherheit und Hindernisfreiheit bei der Treppe nicht oder zu wenig beachtet haben, wirft viele Fragen auf. Die Gemeinde muss nun den eh schon teuren Brauiplatz höchstwahrscheinlich nachbessern und Vorgaben umsetzen, etwas, das man von Anfang an hätte tun müssen. Nochmals: Es geht um die Sicherheit und die darf kein Randthema sein. Spannend wird sein, ob jemand und wer hierfür die Verantwortung übernehmen wird.


INFOBOX:

Im Kanton Luzern überprüft die Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern (HBLU) die Baugesuche, die in den Geltungsbereich der Gesetzgebung über die Hindernisfreie Bauweise fallen. Auf kommunaler Ebene erfasst der Paragraph 157 des Planungs- und Baugesetzes das Thema «Hindernisfreies Bauen». «Das kantonale Planungs- und Baugesetz sichert HBLU im Rahmen von Baugesuchen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu, wie auch die Einsprache- und Beschwerdelegitimität», erklärt HBLU-Bauberater Beat Husmann. Durch die jahrzehntelange professionelle Mitwirkung in den Baubewilligungsverfahren, erhalte die Fachstelle seit langem Baugesuche zur Stellungnahme im Rahmen des koordinierten Vernehmlassungsverfahren digitalisiert über das RAWI. Dadurch sei aber längst nicht sichergestellt, dass damit HBLU alle relevanten Baugesuche zur Stellungnahme erhalte. Gemeindeabhängig und beispielsweise auch vereinfachte Verfahren würden teils ohne Auflagen über die hindernisfreie Bauweise bewilligt, entgegen den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetztes.


Die gesetzlichen und normativen Vorgaben der Hindernisfreien Bauweise müssen unabhängig einer Stellungnahme durch HBLU vollumfänglich eingehalten und durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Baukontrolle auf deren Einhaltung überprüft werden. «Unsere Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern berät und unterstützt im Rahmen von Bauprojekten sämtliche Beteiligten, ob Planende, Bauherrschaften, Ausführende oder Bewilligungsbehörden», so Husmann weiter. HBLU sei in einer grossen Anzahl von Bauprojekten ab frühem Planungsbeginn involviert, in mehren bereits in Architekturwettbewerben als Fachexperten.


Nächstes Jahr feiern der Verein und die Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern übrigens bereits ihr 40-Jahr-Jubiläum. Beide wurden im Nachgang zum Bahnhofbrand Luzern, 1987 durch Selbsthilfeorganisationen und einzelnen Selbstbetroffenen gegründet. Einer der ersten Vereinsaufgaben zielte darauf ab, dass im Bahnhofneubau konkrete Massnahmen wie stufenlose Zugänglichkeit, Lifte oder eine Rollstuhlgerechte Toilette umgesetzt werden. Hindernisfrei gebaute Anlagen und Bauten dienen allen und schliesst niemanden aus. Nutzniesser sind Menschen mit Behinderung, aber beispielsweise auch Personen unterwegs mit Kinderwagen.


| HochdorfR



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