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Leserbrief

vor 4 Tagen
2 Min. Lesezeit

Wie angekündigt erscheinen Leserbriefe, wenn solche eingehen, jeweils am Freitag Vormittag. Die formalen Anforderungen sind in einem eigenen Artikel beschrieben und nach diesem ersten Leserbrief verlinkt. Damit kann sich die Leserschaft, wenn sie sich an die Vorgaben hält, unzensiert einbringen.







Kritische Berichterstattung ja – aber bitte sorgfältig belegt



Mit Interesse habe ich den Artikel «Neue Brauitreppe weist relevante Sicherheitsmängel auf» gelesen. Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn bei einem neuen öffentlichen Bauwerk genau hingeschaut wird. Sollten tatsächlich Mängel vorliegen, müssen diese selbstverständlich behoben werden. Entscheidend ist jedoch der Begriff «Mangel». Ein solcher liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand von einer konkret vorgeschriebenen oder geschuldeten Anforderung abweicht. Dazu muss bekannt sein, welche Anforderungen gelten und ob diese tatsächlich nicht eingehalten werden. Ein Verdacht oder Prüfbedarf ist noch kein festgestellter Mangel.

 

Zudem sollte zwischen gesetzlichen Vorschriften, anwendbaren technischen Normen und Merkblättern unterschieden werden. Entscheidend ist, welche gesetzlichen und normativen Anforderungen auf die konkrete Treppenanlage tatsächlich anwendbar sind. Für einen Mangel müsste aufgezeigt werden, welche Bestimmung massgebend ist und wie die Ausführung davon abweicht. Diese Unterscheidung vermisse ich teilweise. Bei der Beleuchtung hält der Verfasser selbst fest, dass eine Messung notwendig wäre. Solange diese fehlt, besteht zunächst Prüfbedarf. Auch die selbst erstellten Fotografien können Hinweise liefern, ersetzen aber keine technische Beurteilung. Insbesondere Lichtverhältnisse und Kontraste können auf Fotografien anders erscheinen als vor Ort. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Überschrift «Neue Brauitreppe weist relevante Sicherheitsmängel auf» voreilig. Treffender wäre, von möglichen Sicherheitsmängeln oder Abklärungsbedarf zu sprechen. Für eine fundierte Beurteilung wäre wichtig zu wissen, welche Anforderungen tatsächlich gelten und ob die Anlage den bewilligten Plänen entspricht. Auch eine Stellungnahme der Gemeinde wäre für eine ausgewogene Einordnung hilfreich gewesen.


Gerade weil HochdorfR den Anspruch erhebt, «unabhängig – kritisch – seriös recherchiert» zu berichten, darf dieser Massstab auch an die eigene Berichterstattung angelegt werden. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen belegten Tatsachen, begründeten Hinweisen und Vermutungen. Kritischer Journalismus ist wertvoll. Gerade deshalb sollte Kritik präzise und belastbar sein.

 

| Bruno Schär, Urswil




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