Kein Vorrang für Hochdorfer-Firmen
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Wie und an wen werden Aufträge von der Gemeinde Hochdorf vergeben? Werden kommunale Firmen, die hier Steuern zahlen und Arbeitsplätze sichern vorgezogen, priorisiert? Oder spielt nur der Leitsatz "Hauptsache billig" eine Entscheidungsrolle? Für das örtliche Gewerbe sind dies wichtige Fragen, auch im Zusammenhang mit der Südi, wo in Zukunft sehr viele Aufträge vergeben werden. HochdorfR hat recherchiert und nachgefragt. Denn Gewerbe in Hochdorf anzusiedeln ist das eine, es zu unterstützen das andere.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt im Kanton Luzern das neue Beschaffungsrecht für die Ausschreibungen der öffentlichen Hand. "Jetzt geht es nicht mehr bloss um den Preis, sondern auch um Qualität und Nachhaltigkeit", betonte damals René Küchler, Präsident der Vereinigung für das öffentliche Beschaffungswesen. Tönt gut, doch was heisst dies konkret? "Während in der Vergangenheit jeweils das wirtschaftlich beste Angebot gewählt wurde, erhält neu das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Dabei werden qualitative Kriterien weit mehr bewertet als in der Vergangenheit. Der reine Angebotspreis rückt etwas in den Hintergrund", erklärte Küchler gegenüber dem KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (hier geht es zum Artikel).
Tatsächlich werden im Artikel 29 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) die Zuschlagskriterien beschrieben. Da steht zum Beispiel, dass der Auftraggeber neben dem Preis und der Qualität einer Leistung insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen kann. Zudem können weitere Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet. Die Vergabe ausschliesslich über den günstigsten Preis wird hier mit qualitativen Kriterien ergänzt. Es geht letztendlich um das "vorteilhafteste Angebot" (Artikel 41 IVöB) und dieses wird nicht nur durch den Preis definiert. Es heisst also nicht das günstigste oder billigste Angebot, es geht um das vorteilhafteste.
Eine Firma vor Ort verursacht für in Zukunft erbrachte Serviceleistungen zum Beispiel weniger Fahrkosten und ist meist schneller am Einsatzort. Das ist eines von vielen Kriterien, die berücksichtigt werden könnten. Die Frage ist nur, wird in Hochdorf so vorgegangen? Ein wichtiges Thema ist schliesslich auch, dass lokale Firmen hier Steuern bezahlen, während auswärtige Firmen nichts zu den Kosten dieser Gemeinde beitragen. In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob dies berücksichtigt wird, denn aus einer gewissen Sicht ist dies für die Gemeinde letztendlich immer am Vorteilhaftesteten, wenn eine lokale Firma, welche hier Steuern bezahlt, den Ort gut kennt, keine Distanz überbrücken muss, vorrangig einen Auftrag erhält, ein überzeugendes Angebot vorausgesetzt natürlich. Was nun wie eine theoretische Spielerei anmutet, hat mehrere konkrete Hintergründe.

Die Baueingabe für das Provisorium für die Schulklassen des Schulhauses Zentral reichte zum Beispiel ein Zürcher Architekturbüro ein (HochdorfR hat darüber berichtet). Nun gibt es allein in Hochdorf sechs Architekturbüros, die das problemlos hätten ausführen können, wie eine Nachfrage ergab. Warum also Zürich? Allein schon die Distanz ist hier ein kostenrelevantes Thema. Nur schon dieses Beispiel zeigt, dass die Frage, ob lokale Firmen berücksichtigt werden, vielleicht sogar vorrangig, relevant und aktuell ist. Beim neuen Feuerwehrlokal erhielt, ein weiteres Beispiel, eine Firma aus Luzern, "bei gleichwertigen Angeboten", wie die Gemeinde erklärte, den Zuschlag für eine neue Schliessanlage, obwohl eine lokale Firma ebenfalls ein gleichwertiges Angebot eingereicht hatte. Und sie erhielt auch den Zuschlag für die Schliessanlage des Schulhauses Zentral nicht, sondern eine Firma aus Emmen, die ein Angebot für rund 1600 Franken günstiger eingereicht hatte. Hier hätte gemäss IVöB die Gemeinde, oder die Baukommission, auch mit der lokalen Firma darüber reden und ihr die Chance geben können, das Angebot anzupassen. In diesem Fall scheint aber tatsächlich allein der Preis den Ausschlag gegegen zu haben. Aber was ist mit den Steuern, Unterstützung der Vereine, Nähe, Arbeits- und Lehrplätze dieser Firma? Und wir wird das in Zukunft aussehen? Wer entscheidet genau und aufgrund welcher Kirterien, Vorgaben?
"Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist nicht ausschliesslich der Preis entscheidend. Gemäss den Bestimmungen der IVöB wird das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot berücksichtigt", schreibt die Gemeinde auf Anfrage. Sie verweist dabei auf Zuschlagskriterien wie "Qualität des Angebots, die Vollständigkeit der Unterlagen, die Fachkompetenz, die Terminsicherheit, Nachhaltigkeitsaspekte, partnerschaftliches Verhalten und die Zuverlässigkeit des Anbieters sowie weitere auftragsspezifische Kriterien." Die Gemeinde halte sich demnach an den Bestimmungen des IVöB. Zu einzelnen Fällen will sie sich aber nicht äussern. "Dass ein Auftrag an ein auswärtiges Unternehmen vergeben wird, bedeutet nicht, dass dessen Angebot lediglich günstiger war; ausschlaggebend ist jeweils die Gesamtbewertung sämtlicher Zuschlagskriterien." Da diese Bewertung aber nicht einzusehen ist, kann diese Aussage auch nicht überprüft werden, wie im Fall des Zürcher Architekturbüros oder der beiden Beispiele Feuerwehrlokal und Schulhaus Zentral. Auf das Argument, dass Steuern sowie Nähe sicherlich wichtige Kriterien seien, geht die Gemeinde nicht ein.

"Die Gemeinde Hochdorf berücksichtigt das lokale Gewerbe, soweit dies im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Konkrete Richtlinien dazu bestehen keine, da dies bei Vergaben im Geltungsbereich der IVöB rechtlich nicht zulässig wäre", so das Bauamt der Gemeinde Hochdorf. Diese Aussage ist korrekt, dennoch könnte die Gemeinde klarstellen, dass bei gleichwertigen Offerten, das lokale Gewerbe berücksichtigt wird aus nachvollziehbaren Gründen, welche die Kriterien der IVöB liefern. Vor allem bei einer freihändigen Vergabe. Hier fordert der Auftraggeber im Gegensatz zu einer öffentlichen Ausschreibung gezielt ausgewählte Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf. Es ist das am wenigsten formstrenge Verfahren, bei dem auch Verhandlungen über den Preis oder die Leistung geführt werden können. Und genau dies hat die Gemeinde zumindest in zwei der genannten Beispiele nicht getan. In einem solchen Verfahren hat die Gemeinde die grössten Freiheiten bei der Vergabe, es kann aber nur bis zu einem gewissen Betrag (Schwellenwert) angewendet werden. Artikel 21 der IVöB regelt dieses Verfahren und auch dort wird klargestellt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen." Heisst: Die Gemeinde könnte bei gleichwertigen Angeboten problemlos die lokale Firma berücksichtigen und/oder mit ihr auch Verhandlungen führen.
Festlegen möchte sich die Gemeinde aber nicht. In ihrer Antwort auf die Anfrage von HochdorfR findet sich kein klares Statement für lokale Unternehmen, auch nicht dafür, dass diese sich engagieren, Arbeistplätze schaffen und erhalten sowie die Gemeinde mit ihren Steuern mittragen. Angesprochen auf die Südi schreibt das Bauamt: "Auch bei zukünftigen Projekten wie der Entwicklung des Areals Südi werden lokale Unternehmen, soweit vergaberechtlich zulässig, zur Offerten-Erstellung eingeladen und ihre Angebote anhand der definierten Zuschlagskriterien beurteilt." Die Zuschlagkriterien sind aber nicht genau definiert, in der IVöB stehen nirgends Steuern oder Engagement für Vereine oder Organisationen. All dies könnte man unter Nachhaltigkeit einordnen, aber das ist das Problem: Wenn die Gemeinde oder die unterschiedlichen Baukommissionen die Offerten unterschiedlich beurteilen, wenn Kriterien wie Steuern, Nähe, Machbarkeit, Engagement für den Ort und mehr nicht beurteilt werden oder in die Beurteilung einfliessen, dann erhalten auswärtige Firmen Zuschläge, sogar bei gleichwertigen Angeboten. Die Gemeinde schreibt dazu: "Werden vollständige und den Anforderungen entsprechendes Angebote eingereicht, können diese in den meisten Fällen berücksichtigt werden." Die Frage ist nur, werden Firmen überhaupt zur Offerte eingeladen, wie im Fall des Zürcher Archtitekturbüros und warum nur "in den meisten Fällen berücksichtigt"? Wenn doch "vollständige und den Anforderungen entsprechendes Angebote eingereicht" werden, sollte da nicht immer die lokale Firma den Zuschlag erhalten? Was macht es für einen Sinn, auswärtige Firmen bei gleichwertigen Offerten zu berücksichtigen? Firmen, die hier keine Steuern zahlen, die einen weiteren Anfahrtsweg haben und diesen sicherlich immer berechnen? Schliesslich sind auch die Lebenszykluskosten ein Kriterium der IVöB, welches berücksichtigt werden kann.

Was also ist das vorteilhafteste Angebot? Sicher wenn alle geforderten Inhalte sowie Anforderungen erfüllt sind und der Preis nicht entscheidend von den anderen Angeboten abweicht, was aber auch verhandelt werden kann. Dann sicherlich aber immer das Angebot jenes Unternehmens, welches in Hochdorf seinen Firmensitz hat, hier Steuern bezahlt, sich hier engagiert, Arbeitsplätze in der Gemeinde schafft, was wiederum Steuereinnahmen schafft, keine oder kaum eine Anfahrt benötigt und sicherlich eine hohe Identifikation mit dem Ort im allgemeinen hat, mitunter seit sehr vielen Jahren. Solche Unternehmen tragen diese Gemeinde mit und wird dies nicht berücksichtigt, bei gleichwertigen Angeboten, dann stützt und unterstützt diese Gemeinde das lokale Gewerbe nur auf dem Papier, welches bekanntermassen geduldig ist. Die gute Nachricht ist aber, die Gemeinde könnte dies tun, denn viele der Kriterien des IVöB sprechen klar für lokale Unternehmen. Das hat auch René Küchler, Präsident der Vereinigung für das öffentliche Beschaffungswesen, im Zusammenhang der IVöB so geschrieben: "Nun kann für lokale Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen." Vorausgesetzt, der Auftraggeber erkennt und berücksichtigt den Wert lokaler Unternehmen.
| HochdorfR





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