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Sanierung Zentral: Provisorium wirft Fragen auf

  • 14. Apr.
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Apr.

Das Schulhaus Zentral wird saniert und zwar schon bald, was schon lange klar ist. Doch erst jetzt veröffentlicht die Gemeinde ein Baugesuch für ein Provisorium. Nun muss alles sehr schnell gehen - viel schneller, als es üblicherweise bei Baugesuchen dauert.



"Die Schüler:innen des Schulhauses Zentral müssen in der Zeit zwischen den Sommer- und Herbstferien 2026 in den Räumlichkeiten des Bürogebäude G21 auf dem Südiareal unterrichtet werden. Das bestehende Schulhaus Zentral wird während dieser Zeit umfassenden Bauarbeiten unterzogen." So steht es im "Gesuch für den vorzeitigen Baubeginn und Bezug". Eingereicht hat dieses ein Baubüro aus Zürich, gezeichnet wurde der Brief von Kurt Zemp und Thomas Bühlmann. Dieses Schreiben ist vielfacher Hinsicht interessant, nicht nur wegen der Tatsache, dass ein Gemeindepräsident und ein Gemeindeschreiber einen Brief mit Absender Zürich zeichnen, sondern auch wegen des Inhaltes.


Die Rede ist von einer "zeitlichen Dringlichkeit", da wie oben zitiert der Unterricht bereits nach den Sommerferien in den Provisorien stattfinden muss. Das wirft die Frage auf, warum man erst jetzt ein Baugesuch einreicht, wussten die Verantwortlichen der Gemeinde doch seit geraumer Zeit, dass das Schulhaus Zentral saniert und wann genau diese Sanierung stattfinden wird. So wurde bereits im Vorfeld der Abstimmung vom 30. November 2025 ein Werbeflyer für ein JA der Sanierung verschickt.


Dieser Flyer wurde im Vorfeld der Abstimmung vom 30.11.2025 verschickt. "Eine Vorabinfo für die Bevölkerung".
Dieser Flyer wurde im Vorfeld der Abstimmung vom 30.11.2025 verschickt. "Eine Vorabinfo für die Bevölkerung".

Das Baugesuch für die "Befristete Umnutzung im G21 für Schulbetrieb (Schulprovisorium)" wurde am 7. April 2026 veröffentlicht. Nun muss das "Ressort Bau, Verkehr und Umwelt Gemeindeverwaltung Hochdorf" als Empfänger des oben erwähnten Gesuches über dieses entscheiden. "Uns ist bewusst, dass ein vorzeitiger Baubeginn bzw. Bezug auf eigenes Risiko erfolgt. Wir verpflichten uns, allfällige Auflagen der Baubehörde einzuhalten oder bei Anpassung des Baugesuchs die entsprechenden Konsequenzen zu tragen", so das mit den Namen von Zemp und Bühlmann verfasste Gesuch, welches in den Unterlagen des veröffentlichten Baugesuches zu finden ist. Welche Konsequenzen? Finanzielle Konsequenzen würden sicher die Steuerzahlenden der Gemeinde Hochdorf tragen müssen. Die beiden Gesuchssteller beantragen zudem, "den vorzeitigen Bezug des Gebäudes, nach der Fertigstellung der oben genannten Arbeiten. Wir werden sicherstellen, dass die Sicherheit aller jederzeit gewährleistet ist und alle relevanten Installationen betriebsbereit sind." Was ist aber, wenn das Ressort Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde das Baugesuch ablehnen muss? In Anbetracht vieler Bauherren in Hochdorf, die immer wieder Anpassungen bei ihren Baugesuchen einreichen müssen, wodurch sich viele Projekte verzögern, wirft diese Vorgehensweise der Gemeinde zumindest Fragen auf. Denn eine Ablehnung eines Baugesuches ist faktisch kaum mehr möglich, wenn die Bauarbeiten bereits begonnen haben. Geht hier die Gemeinde selber mit Baueingaben anders um als mit Baugesuchen der Bevölkerung? Wie gesagt: Die Gemeinde wusste seit geraumer Zeit, dass das Schulhaus saniert werden muss. Die angesprochene Dringlichkeit ergibt sich daher ausschliesslich aus der späten Einreichung einer Baueingabe für das Provisorium. Der Baubeginn der Arbeiten ist auf Anfang Juni angesetzt, also sieben Wochen nach der Veröffentlichtung des Baugesuches. Nicht auszudenken, es geht dann noch eine Einsprache ein, die behandelt werden müsste.


Vorgaben für den vorzeitigen Baubeginn vom Kanton Luzern.
Vorgaben für den vorzeitigen Baubeginn vom Kanton Luzern.

Natürlich hat HochdorfR die Gemeinde kontaktiert und um eine Einordnung dieses Vorgehens gebeten. Eine Beantwortung der Fragen lehnte die Gemeinde aber ab. Mit zweierlei Begründungen. Zunächst sei die Frist für die Beantwortung zu kurz, obwohl diese einer normalen Frist enstprach, wie sie auch bei einer Regionalzeitung gesetzt wird. Dann aber stellt die Gemeinde in ihrer Mail an HochdorfR vom 15. April 2026 klar: "Für eine zweckmässige öffentliche Information zum Projekt sind die wesentlichen Informationen publiziert. Die Gemeinde Hochdorf erteilt keine umfassenden inhaltlichen Auskünfte zur direkten Verwendung in privaten externen Publikationen. Sie informiert zu Projekten und Verfahren über ihre offiziellen Publikationsorgane und Kommunikationskanäle. Diese Informationen werden einheitlich und für alle Interessierten in gleicher Weise bereitgestellt." Eine Aussage, die so nicht stimmt, gab der zuständige Gemeiderat zum Beispiel gegenüber der Regionalzeitung am 29. Januar ausführlich Auskunft über den geplanten Bushof Ost und man kann sicherlich festhalten, dass der Seetaler Bote nicht ein offizielles Publikationsorgan und/oder ein offizieller Kommunikationskanal der Gemeinde darstellt. Fakt ist: Die Gemeinde verweigert die Auskunft, auf folgende Fragen:


  • Bereits Anfang Juni soll der Baubeginn für das Provisorium für die SchülerInnen des Schulhauses Zentral erfolgen. Warum wird erst jetzt ein Baugesuche eingereicht, wusste die Gemeinde doch bereits im 2025, dass das Schulhaus saniert wird?

 

  • Wann genau wurde das Datum für die Sanierung des Schulhauses Zentral festgelegt oder stand dieses fest?

 

  • Wer genau trägt die Risiken, wenn das Baugesuch nach einem frühzeitigen Baubeginn dennoch abgelehnt wird, vor allem im Zusammenhang mit Einsprachen? Und was geschieht, wenn Einsprachen den Prozess generell verzögern? Wird dann mit der Sanierung des Schulhauses Zentral zugewartet?

 

  • Wer übernimmt allfällige Mehrkosten, wenn Änderungen nach Baubeginn aufgrund Auflagen der Bewilligungsbehörde ausgeführt werden müssen?

 

  • Warum wurde keine Heizung eingeplant? Im Kanton Luzern gibt es Vorgaben für die Mindesttemperatur für Schulräume (18 Grad). Was ist, wenn diese unterschritten wird, was im Sommer/Spätsommer durchaus geschehen kann?

 

  • Ist es üblich, dass zwei Personen aus der Gemeindeverwaltung einen Brief mit Absender Zürich zeichnen (siehe Gesuch) und warum ist bei diesen beiden Personen keine Funktion angegeben? Warum wurde das Gesuch nicht mit dem Absender Gemeinde Hochdorf eingereicht? Ist dieses Gesuch so überhaupt rechtens?

 

  • Warum wurde ein Baubüro in Zürich für diese Baueingabe beauftragt, gibt es doch steuerzahlende Architekturbüros in Hochdorf und weitere in der Region, Büros, welche zudem die Situation vor Ort bestens kennen? Wie viel Mehrkosten (z.B. durch Fahrtkosten) hat dieses Büro in Zürich gegenüber einem örtlichen Büro verursacht?


Die Gemeinde erklärt weiter in ihrer Mail vom 15. April: "Wir können indes festhalten, dass das Baugesuch ordnungsgemäss eingereicht wurde. Die notwendigen Massnahmen zur vorgesehenen Umnutzung wurden vorgängig fachlich beurteilt. Hier erfolgte eine Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Region und/oder solchen, die bereits über vertieftes Wissen über die betreffenden Gebäude verfügen. Im vorliegenden Fall steht die temporäre Umnutzung im Vordergrund, keine umfangreichen baulichen Anpassungen. Die Nutzung des Gebäudes ist auf die saisonalen Gegebenheiten abgestimmt." Dies beantwortet nicht die legitimen Fragen von HochdorfR, denn eine ordnungsgemässe Einreichung des Baugesuchs stand zum Beispiel nie zur Debatte.


(Zur Mail der Gemeinde vom 15. Mai 2026 siehe auch ein Kommentar vom Herausgeber.)


Der Zeitplan bleibt also eng, sehr eng sogar. Das Datum für Zügeln und Einrichten der Schulräume ist auf den 10.8.26 angesetzt, das Datum Bezug der Räume zum Schulbeginn, am Montag 17.08.2026. Einsprachen wird es kaum geben, schliesslich geht es um Schulkinder. Die Tatsache aber, dass viele Baugesuche lange benötigen, bis sie gutgeheissen werden und damit Bauherren in Hochdorf oft lange warten oder vieles nachreichen müsssen, wird für Diskussionen oder gar Kopfschütteln sorgen. Sicherlich auch, dass die Gemeinde legitime Fragen nicht beantwortet. Aber sie macht immerhin einen Vorschlag: Der Herausgeber von HochdorfR sei gemäss Gemeindeordnung berechtigt, "beim Gemeinderat Wünsche, Anliegen oder Beanstandungen als Petition oder Einzelne Anfrage schriftlich vorzubringen. Solche werden von der zuständigen Behörde innert drei Monaten schriftlich beantwortet."


| HochdorfR


Nachtrag: HochdorfR hat der Gemeinde nach ihrer Absage nochmals Zeit eingeräumt, die Fragen zu beantworten. Dieses Angebot blieb unbeantwortet.



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