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Zwischennutzung in der Südi – still und ohne Einblicke

  • 7. Mai
  • 6 Min. Lesezeit

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: Es gibt eine Padelhalle im Südigelände. Damit kommt eine Trendsportart nach Hochdorf, was von vielen geschätzt wird, wie ein Besuch vor Ort gezeigt hat. Das Ganze hat nur einen faden Beigeschmack: Eine Bauanzeige sucht man vergeblich. Dies bei einer Gemeinde, die sonst bei diesem Thema ganz genau hinschaut. Scheinbar funktioniert die Südi aber mit eigenen Regeln.


Wegweiser Ende Parkplatz Eisfeldweg. Foto cb
Wegweiser Ende Parkplatz Eisfeldweg. Foto cb

Padel ist ein Tennisähnlicher Sport, bei dem die Schläger nicht bespannt sind, sondern aus Holz, oder mittlerweile aus Kunststoff bestehen. Die Trendsportart erfreut sich wachsender Beliebtheit, landauf und landab entstehen Padelhallen. Das Start-up-Unternehmen PadelHub aus Luzern betreibt zurzeit drei Standorte: Luzern, Aarau und neu Hochdorf. Die Spielplätze sind in einer bestehenden Halle auf dem Südigelände, unmittelbar beim grossen Wandbild, eingerichtet worden. Der Zugang ist mit einer App und einer Online-Buchung gewährleistet, 365 Tage im Jahre. Zudem sind zwei weitere Plätze geplant, welche gemäss Homepage von Padelhub.ch ab September 2026 gebaut werden, ergänzt durch eine Lounge. PadelHub schreibt dazu auf Anfrage: "Padelhub Hochdorf eröffnet im September, nach der Gewerbeausstellung offiziell. Dann wird es zwei Doppel- und zwei Einzelplätze, Pingpong und Töggelikasten geben."


Gemäss dem Hinweis einer Quelle von HochdorfR sieht es nun aber so aus, dass die Halle ohne Baubewilligung eingerichtet worden sei. Natürlich hat HochdorfR die Gemeinde damit konfrontiert und folgende Fragen gestellt:


  • Wurde eine Baueingabe für die Erstellung der Padelhalle, sprich der Umnutzung der bestehenden Halle eingereicht und wann ja wann und von wem?

  • Wenn Nein: Welches ist gesetzliche Grundlage für die Entscheidung, dass es für eine Umnutzung und/oder Zwischennutzung keine Baubewilligung braucht?

  • Wenn Nein: Wer hat die gesetzlichen Vorschriften für Sicherheit, Altlasten Schadstoffe, Fluchtwege usw. kontrolliert und von den zuständigen Stellen (z.B. Feuerpolizei) bewilligen lassen?

  • Für wie lange ist diese Zwischennutzung vorgesehen? Es sind ja noch zwei weitere Plätze geplant.


Die Gemeinde hätte also alles klarstellen und auch erklären können. Keine der Fragen wurde aber beantwortet, zumindest nicht gegenüber diesem Portal. Es ist der neue Stil dieses Gemeinderates: HochdorfR wird boykottiert, was sehr viele Fragen aufwirft und zurzeit rechtlich abgeklärt wird (siehe auch der Kommentar). Bezüglich der Halle sieht es gemäss Gesetz nun eher so aus, dass dieser Umbau, eine Neunutzung der Halle, Baubewilligungspflichtig ist. Entscheidend dabei ist: Die Gemeinde, oder das zuständige Ressort, hat mit ihrem/seinem Schweigen dem nicht widersprochen!


Die Padelplätze befinden sich in dieser Halle links, gegenüber dem grossen Wandbild. Foto cb
Die Padelplätze befinden sich in dieser Halle links, gegenüber dem grossen Wandbild. Foto cb

Der Paragraph 184 BPG (Planungs- und Baugesetz) zum Thema Baubewilligungspflicht lautet: "Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen." Gemäss der HochdorfR-Quelle behauptet nun der zuständige Gemeinderat, es handle sich ja nur um eine Zwischennutzung, daher sei eine Baubewilligung nicht notwendig. Die Gemeinde selber aber beweist, dass diese Aussage, falls sie denn tatsächlich so formuliert worden ist, falsch ist. Die Gemeinde hat nämlich für das Provisorium der Schule in der Südi eine Bauanzeige eingereicht (siehe Artikel), also für eine ganz klare Zwischennutzung und einer Neunutzung eines Südigebäudes. Zum anderen hat die Gemeinde für die neuen Food-Trucks der "Fooda Strada Hochdorf" ebenfalls eine Baubewilligung verlangt, für ein Street-Food Angebot also und wiederum einer Zwischennutzung. In beiden Fällen übrigens nicht mit einem vereinfachten Bewilligungsverfahren. Das Argument einer Zwischennutzung wäre damit vom Tisch, was auch das Gesetz so klarstellt, denn es handelt sich hier um eine Nutzungsänderung, was der oben erwähnte Paragraph 184 schon umschreibt. Die Halle war vorher kein Tennisplatz, keine Kletterhalle oder dergleichen. Es geht also um eine Änderung der Zweckbestimmung eines Raumes oder einer Baute, welche Auswirkungen auf baurechtliche Vorschriften haben kann, und genau dies ist in diesem Fall gegeben. Es geht zum Beispiel um Fluchtwege, eventuelle Altlasten, Türbreiten, feuerpolizeiliche Überprüfungen, Sicherheit und vielem mehr. Die Frage zudem, ob ein Freizeitangebot überhaupt möglich sei in dieser Zone, wurde von der Gemeinde ebenfalls nicht beantwortet.


Immerhin war das Unternehmen PadelHub so professionell und hat die Fragen von HochdorfR beantwortet. Sie schreiben: "Unser Baugesuch haben wir im März eingereicht und die Gemeinde hat unseres Wissens Analysen zu Schadstoffen in allen Gebäuden vorliegend, in unserer Halle besteht diesbezüglich kein Problem. Bis auf eine neue Fluchttür wurde nichts umgebaut, deshalb sind Schadstoffe ohnehin kein Thema. Die Anforderungen an die Sicherheit wurden bereits vor der Baueingabe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde geklärt." Die Frage ist nur, mit wem genau? Mit dem Bauamt, welches dafür zuständig wäre oder mit den Südi-Verantwortlichen? Immer mehr zeigt sich hier nämlich, dass bezüglich Südi die Gemeinderats-Ressorts keine Bedeutung zu haben scheinen. Neue Parkplätze werden vom Ressort Finanzen und Wirtschaft verkündet, obwohl es dafür eigentlich ein eigenes Ressort gäbe (Verkehr) und auch der Bushof Ost, also ganz klar ein Projekt des öffentlichen Verkehrs, was auch von der Gemeinde so betont wird, wird von der Projektleitung Südi geplant und nicht vom zuständigen Ressort. Warum das so ist, wird HochdorfR noch genauer anschauen, sicher ist, die Südi wird immer mehr vollkommen abgekoppelt vom Rest der Gemeinde, quasi zu einem Neu-Hochdorf, mit eigenen Reglementen und Kanälen, obwohl das Gelände mit Steuergeldern eben dieser Gemeinde gekauft und finanziert wurde und wird.


WC und Garderobe sind in einem anderen Gebäude untergebracht, wofür ebenfalls eine Bewilligung benötigt würde. Foto cb
WC und Garderobe sind in einem anderen Gebäude untergebracht, wofür ebenfalls eine Bewilligung benötigt würde. Foto cb

Obwohl also PadelHub betont, ein Baugesuch im März eingereicht zu haben, was an dieser Stelle auch nicht angezweifelt wird, fehlt jede Spur einer Bauanzeige, was nur bedeuten kann, dass ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren angewendet wurde. Ein solches muss nicht veröffentlicht werden, dennoch ist es ein Verfahren und muss zunächst vom Bauamt genehmigt werden, sprich es braucht ein Gesuch, überhaupt ein solches Verfahren durchführen zu können. Sicher ist schon mal, dass dieses Verfahren sehr schnell ablief, wenn man bedenkt, dass es erst im März eingereicht worden ist. Und ob in diesem Fall tatsächlich ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden darf, ist nicht einfach zu beantworten. Im § 53 Planungs- und Bauverordnung sind jene Bauten und Anlagen und jene Änderungen derselben aufgeführt, deren Beurteilung in einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren erfolgen können. Dort steht unter anderem: "...zeitlich befristete Bauten, Anlagen und Änderungen", was bei der Padelhalle zutreffen würde. Nur: Es ist dennoch ein Verfahren, welches ja grundsätzlich vor dem Bau durchgeführt werden müsste, sprich in diesem Fall, mit einem Gesuch beim Bauamt beantragt werden, mit allen notwendigen Unterlagen, und vor Baubeginn abgeschlossen sein sollte. Ob dies geschehen ist, ist dank dem Schweigen der Gemeinde unklar und darf daher angezweifelt werden. Zudem gibt es Auflagen, wann genau ein vereinfachtes Verfahren zulässig ist, das Bauamt muss ein Gesuch dazu prüfen und auch genehmigen, denn es kann gute Gründe gegen ein solches Gesuch geben. Auch hier ist unklar, ob dies alles geschehen ist. Das Schweigen spricht eher dagegen. Übrigens kann ein Baubewilligungsverfahren auch nachträglich durchgeführt werden, die Frage ist nur, ob eine Gemeinde hier nicht vorbildlich vorgehen sollte und ob die Gemeinde, sprich das zuständige Ressort, als Vermieterin die Mieter auf eine Bewilligung aufmerksam gemacht hat oder nicht.


Das Angebot selber, also Padel als Trendsportart, ist sicher sinnvoll, eine tolle Ergänzung für das bestehende Sportangebot. Ebenso ist eine Zwischennutzung der Südi, welche Geld durch Miete einbringt, sinnvoll, denn die Südi verschlingt viel von den Gemeindefinanzen. Aber auch zu den Mieteinnahmen wollte sich die Gemeinde nicht äussern, einfach zu gar nichts und selber hat sie nichts veröffentlicht, obwohl sie gemäss eigenen Angaben stets transparent informiert. Aber auch wenn sie schweigt, braucht es sicher eine Baubewilligung, egal mit welchem Verfahren und dieser Fall muss viele Fragen aufwerfen, generell im Umgang mit dem Thema Südi und schliesslich bezüglich dem Verständnis gewisser Gemeinderäte im Umgang mit Vorgaben.


Screenshot Instagramm PadelHub mit Innenansicht der Padelhalle.
Screenshot Instagramm PadelHub mit Innenansicht der Padelhalle.

Es wäre sehr interessant, den Mietvertrag zu sehen, Hochdorf setzt aber das Öffentlichkeitsgesetz, welches genau dies erlauben würde, noch nicht um. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Vermietung klar war, wer die Halle mietet, auch wozu und man hat sicher vor Ort die Halle angesehen sowie geprüft, ob Padel darin zu spielen ist. Darum wäre auch klar, dass die Gemeinde in dem Zusammenhang eine Baubewilligung voraussetzen, verlangen musste. Die Frage ist nur, wurde das gemacht und von welchem Ressort? Eine nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung ist zudem nur möglich, wenn die Anlage allen Bauvorschriften entspricht. Tut sie das nicht, kann das ein Rückbau bedeuten sowie Bussen bis hin zu einer Anzeige. In diesem Fall wären die Mieter die Leidtragenden. Zudem könnten sich Unfälle als fatal herausstellen, wenn sich bei einem Rechtsstreit herausstellen würde, dass keine rechtlich korrekte Bewilligung vorliegt oder gewisse Aspekte nicht geprüft worden sind.


Der Eingang der Padelhalle. Zugang mit einer App. Foto cb
Der Eingang der Padelhalle. Zugang mit einer App. Foto cb

Man darf nun auf das "Eröffnungsevent Südiareal" vom 9. Mai gespannt sein auf, schliesslich verspricht die Gemeinde auf ihrer Homepage "Informationen zu aktuellen Zwischennutzungen". Die Padelhalle ist eine solche Zwischennutzung. Ziel des Anlasse ist gemäss Gemeinde, "das Areal gemeinsam zu entdecken, miteinander ins Gespräch zu kommen und diesen besonderen Meilenstein gemeinsam zu feiern." Ob in diesen Gesprächen die Verantwortlichen bereit sein werden, Auskunft zu geben und die hier aufgeführten Fragen zu beantworten, wird sich zeigen, muss leider aber eher bezweifelt werden. Immerhin gibt es "ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm sowie vielfältige Verpflegungsangebote", was durchaus erfolgreich von Fragen ablenken kann.


| HochdorfR







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